Elternbeirat und Elternengagement

Auf den folgenden Seiten möchten wir, die gewählten Elternvertreter des Schickhardt-Gymnasiums, uns vorstellen und Ihnen weitere Informationen zur Elternarbeit an der Schule und zu den Aufgaben der Elternbeiräte geben sowie Ihnen hilfreiche Links zu wichtigen Elterninformationen zur Verfügung stellen. Als Elternvertreter ist uns ein enger Kontakt zu Ihnen besonders wichtig. Gerne helfen wir bei Fragen und Problemen und freuen uns auf Ihre Anregungen, Meinungen und Wünsche. Nur wenn die Schulgemeinde miteinander im Gespräch ist, können wir unserem gemeinsamen Erziehungsauftrag zum Wohle unserer Kinder nachkommen. Als aktives Elternteil hat man zudem die Chance einen stärkeren Einblick in das Schulleben zu bekommen und sieht dadurch manches auch mit anderen Augen. Und ganz nebenbei macht es Freude, sich einzubringen und aktiv am Schulleben unserer Schule teilzunehmen und es mitzugestalten. Machen Sie mit!

Der Klassenelternbeirat vertritt die Interessen und Belange der Eltern einer Klasse. Der Klassenelternbeirat und dessen Stellvertreter werden auf dem ersten Elternabend aus der Mitte der Eltern gewählt. Die Wahl gilt für ein Jahr. An unserer Schule findet pro Schulhalbjahr mindestens ein Klassenelternabend statt. Der Elternbeirat lädt dazu ein und leitet ihn. Die Einladung wird vierzehn Tage vor dem geplanten Termin unter Angabe von Zeit, Ort und Tagesordnung, die vorher mit den Klassenlehrern abgesprochen wurde, per Email verteilt. Elternabende bieten eine ideale Gelegenheit, Fragen zu stellen, Unklarheiten zu beseitigen und gemeinsam Änderungen herbeizuführen. Als aktives Elternteil hat man die Chance einen stärkeren Einblick zu bekommen und sieht dadurch manches auch mit anderen Augen. 

Alle Klassenelternbeiräte des Schickhardt-Gymnasiums bilden zusammen den Schul­elternbeirat. Die Klassenelternbeiräte wählen aus ihrer Mitte den Vor­stand für eine einjährige Amtszeit. Die gewählten Mitglieder des Vorstandes nehmen die gesetzlich geregelten Mitwirkungsrechte der Eltern wahr. Der Schulelternbeirat wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Das baden-württembergische Schulgesetz (SchG) regelt, bei welchen Entscheidungen der Schulelternbeirat anhörungs- bzw. sogar zustimmungspflichtig ist. An den Sitzungen des Schulelternbeirats, die in der Regel zweimal pro Schulhalbjahr stattfinden, nimmt auch die Schulleitung teil.

 

Gesamtelternbeirat Stuttgart: www.geb-stuttgart.de
Arbeitsgemeinschaft der Gymnasien Baden-Württemberg: www.arge-bawue.de
Landeselternbeirat von Baden-Württemberg: www.leb-bw.de
Bundeselternrat: www.bundeselternrat.de
Regierungspräsidium Stuttgart: Referat 75: Allgemein bildende Gymnasien
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: Kultusportal